Maßnahmen von KAMP zur Einhaltung des neuen Energieeffizienzgesetzes
Als Reaktion auf das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das erhebliche Veränderungen für den Betrieb von Rechenzentren mit sich bringt, möchten wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Gesetzes und dessen Auswirkungen auf unser Rechenzentrum geben.
In den folgenden Abschnitten erfahren Sie mehr über die spezifischen Anforderungen an Rechenzentren, die Einführung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, die Vorteile der Gesetzeskonformität und die Schritte, die wir bei KAMP unternehmen, um uns auf die neuen Anforderungen einzustellen. Darüber hinaus erläutern wir, wie wir unsere Kunden in diesem neuen regulatorischen Umfeld unterstützen können.
Einführung in das Energieeffizienzgesetz: Was bedeutet es für Rechenzentren?
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft trat, setzt wichtige Standards für die Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland. Es zielt darauf ab, den Energieverbrauch in verschiedenen Sektoren, darunter auch Rechenzentren, zu senken. Für Rechenzentren spezifiziert das Gesetz Anforderungen zur Steigerung der Energieeffizienz, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien und der effizienteren Nutzung von Ressourcen. Durch die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen und die Eintragung in ein Energieeffizienzregister wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt.
Spezifische Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes an Rechenzentren
Das neue Energieeffizienzgesetz stellt klare Anforderungen an Rechenzentren, um deren Energieeffizienz zu verbessern. Kernpunkte sind die Reduzierung des Energieverbrauchs durch den Einsatz energieeffizienter Technologien und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Besonders hervorgehoben werden die Nutzung von Abwärme und die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Darüber hinaus sind die Rechenzentren verpflichtet, wichtige Leistungsdaten in ein Energieeffizienzregister einzutragen, um Transparenz und Fortschrittskontrolle zu gewährleisten.
Das Energieeffizienzgesetz legt konkrete Fristen und detaillierte Anforderungen für Rechenzentren fest. Ab dem 1. Juli 2027 müssen Rechenzentren eine Energieeffizienz von höchstens 1,5 und ab dem 1. Juli 2030 eine Energieeffizienz von höchstens 1,3 erreichen. Für Neubauten, die ab dem 1. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten strengere Effizienzziele von kleiner oder gleich 1,2. Außerdem müssen ab 2024 mindestens 50 % und ab 2027 100 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden.
Wichtige gesetzliche Termine und Meilensteine:
- 1. Juli 2025: Frist für die Implementierung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in bestehenden Rechenzentren.
- 1. Januar 2024: Mindestens 50 % des Stromverbrauchs muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
- 1. Juli 2027: Rechenzentren müssen eine Energieeffizienz von höchstens 1,5 erreichen.
- 1. Januar 2027: 100% des Stromverbrauchs muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen.
- 1. Juli 2030: Die Energieeffizienz muss kleiner oder gleich 1,3 sein.